Schuhe / Schränke gehören nicht ins Treppenhaus
Das Treppenhaus von Mietwohnungen ist kein Abstellplatz für verschiedenste Gegenstände
Im Treppenhaus eines Mietshauses dürfen keine Schuhe und Garderoben stehen.
Dagegen darf ein Kinderwagen nach Auffassung des LG Berlin (Az.: 63 S487/08) im Treppenhaus abgestellt werden - ebenso wie ein Rollator oder eine andere Gehhilfe. Der Mieter muss das Gerät aber an einem geeigneten Platz zusammenklappen.
Nutzungsregelung
Eigentümer / Hausverwaltungen verbieten oft das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus, damit im Fall eines Unglücks weder Gefahrenquellen auf den Fluchtwegen stehen noch ein Feuer zusätzliche Nahrung erhält.