Der Energieausweis (Energiepass) !

Entsprechend der aktuellen Energieeinsparverordnung  werden Energieausweise auch für Bestandsgebäude schrittweise zur Pflicht. Diese können entweder auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder des berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden. Hier eine kurze Gegenüberstellung:
 

 

Bedarfsausweis
  • Auf Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs erstellt
  • Enthält objektive Aussagen zur Gebäude- und Anlagenqualität, unabhängig vom jeweiligen Nutzerverhalten
  • detailiertere Datenerfassung notwendig
  • 10 Jahre gültig ab Datum der Ausstellung

 

 

Verbrauchsausweis
  • Erstellt auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs
  • Abhängig vom Verhalten des jeweiligen Bewohners
  • Sehr einfaches und kostengünstiges Verfahren
  • ab sofort 10 Jahre gültig ab Datum der Ausstellung

 

Bedarfs- oder verbrauchsabhängig - wie lange gibt es die Wahlmöglichkeit? 
 

  • Für Gebäude mit mindestens fünf Wohnungen bleibt die Wahlfreiheit bestehen.
  • Für Wonhngebäude mit bis zu 4 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, sind seit dem 1.10.2008 nur noch Bedarfsausweise zulässig.
    Ausnahmen bestehen, wenn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.August 1977 erreicht wird.

Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing  von Wohngebäuden, Wohnung oder Teileigentum muss den Interessenten ein Energieausweis zugänglich gemacht werden. Dieses gilt:

  • Seit dem 1. Juli 2008 für Wohngebäude mit Baujahr 1965 oder früher  
  • Ein halbes Jahr später - ab dem 1. Januar 2009 - für alle Wohngebäude.
  • Erst ab 1. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäuden im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise vorgelegt werden. 
     

Wer braucht zukünftig einen Energieausweis?

  • Jeder, der ein Haus vermietet, aber nur bei einem Mieterwechsel
  • Jeder Verkäufer, der sein Wohnhaus, Wohnung oder Teileigentum verkaufen möchte

Energieausweise werden in der Regel für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Gebäudeteile oder Wohnungen erstellt.
Ausnahmen gibt es nur für Wohngebäude, bei denen ein nicht unerheblicher Teil  nicht für Wohnzwecke oder wohnähnliche Zwecke genutzt wird. In diesen Fällen ist dann je ein Energieausweis für den Wohngebäudeteil und für den Nichtwohngebäudeteil zu erstellen.

Wie lange gilt ein Energieausweis?

 
Der Energieausweis hat 10 Jahre Gültigkeit. Nach 10 Jahren muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.
Werden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die Auswirkungen auf die Energieeffizienz des Gebäudes haben, muss der Energieausweis nach der Sanierung neu ausgestellt werden.

Wozu dient ein Energieausweis?

Durch die Einführung eines Energiepasses, wie es in der zugrundeliegenden EU-Verordnung beabsichtigt war, sollten Gebäude in Bezug auf ihre Energieeffizienz vergleichbar  gemacht werden. Mietern, potenziellen Käufern und Hausbesitzern sollte so eine konkrete Entscheidungshilfe geboten werden und Anreize für sinnvolle Investitionen in Maßnahmen zur Energieeinsparung sollten geschaffen werden.
Leider ist durch die Wahlmöglichkeit zwischen dem verbrauchs- oder dem bedarfsabhängigen Verfahren von der Vergleichbarkeit von Gebäuden nicht mehr viel übrig geblieben und somit die Aussagekraft von Energieausweisen sehr kritisch zu sehen.

Wovon hängt die Höhe des Energieverbrauchs eines Gebäudes ab?

 

  • nur vom Nutzerverhalten

Wovon hängt der Energiebedarf eines Gebäudes ab?

  • beheiztes Gebäudevolumen
  • Bauteilflächen von Fenstern, Außenwänden, Dächern, Kellerdecken, Wänden und Decken zu unbeheizten Räumen
  • Qualität der Heizungsanlage
  • Baumaterialien und Konstruktionsaufbauten der Bauteile
  • Luftwechsel im Gebäude
  • Gewinn durch solare Einstrahlung 

 

 

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