Dürfen Vermieter Hunde verbieten?
Eine Wohnung zu mieten, kann mit Hund durchaus sehr schwierig sein. Vermieter wollen das vierbeinige Familienmitglied oft nicht mit einziehen lassen. Doch darf der Vermieter einen Hund überhaupt verbieten? Viele Mieter wissen nicht, welche rechtlichen Vorgaben hier greifen oder wie die Rechtsprechung das Thema sieht, und fügen sich in der Regel den Vorgaben im Mietvertrag.
Darf der Vermieter die Hundehaltung verbieten?
Wer in eine Mietwohnung mit Hund einziehen will, muss vorher klären, ob die Haltung die Erlaubnis des Vermieters verlangt oder ob im Mietvertrag generell etwas geregelt ist. Wichtig zu wissen ist hier, dass ein grundsätzliches Verbot nicht zulässig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1993 entschieden, da dies eine Benachteiligung des Mieters bedeutet (BGH, Az.: VII ZR 10/92).Einen Hund in der Mietwohnung ohne Erlaubnis zu halten, kann zur Kündigung führen.
Allerdings besagt das Urteil, dass nur Kleintiere immer in der Wohnung gehalten werden dürfen, bei Hunden und Katzen sieht das anders aus. Gemäß dem Urteil ist im Mietrecht die Hundehaltung in der Mietwohnung eine Einzelfallentscheidung.
Das heißt, Vermieter dürfen selbst entscheiden, ob sie in der Mietwohnung einen Hund erlauben oder nicht. So kann im Mietvertrag die Hundehaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters festgehalten sein. Jedoch ist auch hier ein allgemeines Verbot der Hundehaltung in der Wohnung nicht erlaubt. Für eine Hundehaltung in der Mietwohnung sollten sich Mieter also immer das Einverständnis des Vermieters einholen.
Sonst kann die Hundehaltung in der Mietwohnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Vermieter verbietet Hund nachträglich: Geht das?
Hat der Vermieter die Hundehaltung in der Wohnung erlaubt, bedeutet das nicht, dass er diese nicht auch wieder zurückziehen kann. Wird der Hund zum Störfaktor durch ständiges Bellen oder die Verschmutzung der Gemeinschaftsflächen, kann die Haltung auch nachträglich untersagt oder die Erlaubnis zurückgezogen werden.
Halten sich Mieter nicht an die Vorgaben im Mietvertrag oder an die Rücksichtnahmepflicht, können Vermieter die Erlaubnis widerrufen.