Hausordnung
Stand 4. September 2024
1. Allgemeines
Diese Hausordnung enthält verschiedene Verhaltensregeln, die das friedliche Zusammenleben aller Hausbewohner in zufriedenstellender Weise gewährleisten soll. Die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes und der Gemeinschaftsordnung werden durch die Hausordnung lediglich ergänzt, nicht aber ersetzt.Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbewohner und halten Sie sich an die Regeln dieser Hausordnung, so daß das Zusammenleben nicht durch Ihr Verhalten gestört wird.
2. Einhalten der Hausordnung
Die eigene Wohnung soll eine Stätte der Ruhe und Erholung sein. Um dies zu gewährleisten ist in einem Mehrfamilienhaus auch bei guter Schalldämmung das rücksichtsvolle Verhalten der Bewohner Voraussetzung. Bitte beachten Sie daher:
2.1 Türen nicht zuzuschlagen, sondern stets die Türklinke zu verwenden
2.2 Stereoanlagen und Fernseher auf Zimmerlautstärke einzustellen – Ihre Nachbarn haben vielleicht einen etwas anderen Musikgeschmack;
2.3 bei gelegentlichen Parties rechtzeitig Ihre Nachbarn zu informieren und spätestens um 22.00 Uhr (samstags um 24.00 Uhr) die Lautstärke auf Zimmerlautstärke zu verringern;
2.4 bei Einfahrt in die Tiefgarage, auf den Garagenhof,auf den Strassen bzw. auf den hauseigenen Parkplatz die Lautstärke des Autoradios zu drosseln;
2.5 notwendige Tätigkeiten wie Bohren, Hämmern und andere Arbeiten, bei welchen sich eine Lärmentwicklung nicht ausschließen läßt, nur werktags, ausgenommen samstags, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.30 Uhr, samstags nur zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr, durchzuführen. An Sonn- und Feiertagen sowie an Samstagen ab 13.00 Uhr ist jede mit Lärmentwicklung verbundene Tätigkeit zu unterlassen;
2.6 duschen und baden nach Möglichkeit auf die Zeit vor 22.00 Uhr zu verlegen;
2.7 Den Hausflur nicht als Abstellfläche zu nutzen wie z.B. für Schuhe u.s.w.
2.8 die Kinder zu Ruhe, Ordnung und Reinlichkeit im Hause und auf dem Grundstück anzuhalten und Spielen im Treppenhaus und in den Fluren nicht zu gestatten. Insbesondere ist auch für Kinder die Einhaltung der Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr erforderlich. Bitte haben Sie aber auch Verständnis dafür, daß sich der Lärm von Kindern nicht vollständig abschalten läßt.
2.9 Balkone dienen zum Verweilen. Das Abstellen von Mülltüten , Sperrmüll und Unrat ist untersagt.
3. Wohnungen
Auch im Interesse Ihrer Nachbarn ist es zwingend erforderlich, die Wohnungen ausgiebig zu lüften. Nur so können Schäden durch Schwitzwasserbildung vermieden werden, die sich auch auf benachbarte Wohnungen auswirken können.
Achten Sie beim Gießen der Balkonpflanzen darauf, daß der unter Ihnen wohnende Nachbar nicht durch herunterlaufendes Wasser belästigt wird.Schäden jeglicher Art sind unverzüglich dem Eigentümer zu melden.
4. Behandlung der Gemeinschaftanlagen
Hausbereiche wie Flure, Gänge und Treppenhäuser, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, sind pfleglich zu behandeln. Das Abstellen von Gegenständen in den der Gemeinschaft zur Verfügung stehenden Räumen ist nicht gestattet. Nach Abstimmung mit dem Eigentümer und im Einvernehmen mit Ihren Nachbarn können jedoch Blumen und Pflanzen, sowie andere Gegenstände zur Dekoration des Hauses aufgestellt werden.Das Abstellen von Fahrrädern, Kinderspielzeug, Müll und anderen überflüssigen Gegenständen ist verboten.Verschmutzungen des Gemeinschaftseigentums sind vom Verursacher unverzüglich zu beseitigen, Beschädigungen müssen unverzüglich dem Hausmeister oder dem Eigentümer mitgeteilt werden.
5. Tierhaltung
Das Halten von Hunden, Katzen und anderen kleinen Haustieren ist genehmigungspflichtig.
6. Verschluß der Haus- und Kellertüren
Kellertüren sind grundsätzlich abzuschließen. Die Haustür muß in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ebenfalls sofort nach Passieren abgeschlossen werden.
7. Hausmeister/Eigentümer
Der Hausmeister/Eigentümer wacht im Interesse aller Bewohner über die Einhaltung der Hausordnung und ist berechtigt, die Hausordnung in geeigneter Weise gegen Bewohner und Gäste durchzusetzen. Im Interesse eines harmonischen Zusammenlebens ist den Anordnungen des Hausmeisters/Eigentümers Folge zu leisten.
– Verbindlichkeit der Hausordnung –
Die aktuelle Fassung der Hausordnung ist Bestandteil Ihres Mietvertrages. Sie ist für alle Bewohner und Gäste des Hauses bindend.
Alle Mieter sind verpflichtet, die bestehende Hausordnung in der jeweiligen Fassung als Bestandteil der Mietverträge aufzunehmen. Bei gemeldeten Verstößen gegen die Hausordnung durch Mieter/Besucher ist der Eigentümer berechtigt, die Mieter in geeigneter Form zu Beachtung der Hausordnung aufzufordern.